OVG Sachsen: Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss
§ 35 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) garantiert den Mitgliedern des Gemeinderates ein freies Mandat, auch bei Wahlen. Das den Fraktionen eingeräumte Recht auf Mitwirkung bei Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderates geht über ein Vorschlagsrecht und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Wahlverfahren[…]
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