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Schlagwort - Vereidigung

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BSG: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters ohne Vereidigung

BSG: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters ohne Vereidigung

Vorabdruck – Ausgabe 02/2024 Wechselt der ehrenamtliche Richter an ein zweitinstanzliches Gericht, bedarf es nach der Berufung in das neue Amt einer erneuten Vereidigung. Wirkt der ehrenamtliche Richter ohne vorhergehende Vereidigung an Verhandlung oder Beratung des Gerichts mit, ist das[…]

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