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OVG Hamburg: Bei Postnachfolgeunternehmen tätige Beamtin als ehrenamtliche Richterin

OVG Hamburg: Bei Postnachfolgeunternehmen tätige Beamtin als ehrenamtliche Richterin

§ 22 Nr. 3 VwGO schließt nicht aus, eine bei einem privatrechtlich organisierten (Aktiengesellschaft) Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigte Beamtin zur ehrenamtlichen Richterin zu berufen. OVG Hamburg, Beschluss vom 23.2.2022 – 3 AS 1/22 Sachverhalt: Die ehrenamtliche Richterin beim Hamburgischen OVG hat angezeigt,[…]

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