OVG Hamburg: Bei Postnachfolgeunternehmen tätige Beamtin als ehrenamtliche Richterin
§ 22 Nr. 3 VwGO schließt nicht aus, eine bei einem privatrechtlich organisierten (Aktiengesellschaft) Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigte Beamtin zur ehrenamtlichen Richterin zu berufen. OVG Hamburg, Beschluss vom 23.2.2022 – 3 AS 1/22 Sachverhalt: Die ehrenamtliche Richterin beim Hamburgischen OVG hat angezeigt,[…]
weiterlesen