Änderung des Strafrahmens bei Kinderpornografie
Ein anderer Fauxpas des Gesetzgebers ist inzwischen – teilweise – korrigiert worden. Durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.6.2021 waren die Strafrahmen für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 StGB)[…]
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