Thüringer LSG: Amtsentbindung aus Gründen der Inkompatibilität
Abgeordnete und Regierungsmitglieder sind nach dem Sozialgerichtsgesetz nicht ausdrücklich vom Amt eines ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen. Trotzdem widerspricht eine Amtsausübung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung. (Leitsatz d. Red.) Thüringer LSG, Beschluss vom 15.11.2024 – L 3 SF 626/24 Sachverhalt: Die ehrenamtliche Richterin[…]
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