Neuregelung zur Berechnung von Hofeswert und Abfindung in der Höfeordnung
Die Höfeordnung (HöfeO) ist sog. partielles Bundesrecht. Sie gilt nur in den Bundesländern der ehemals britisch besetzten Zone: Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Abweichend vom allgemeinen Erbrecht sieht die HöfeO die Vererbung oder Übergabe eines landwirtschaftlichen Anwesens im Eigentum einer[…]
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