LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung
Fehlt eine Entscheidung des Vorsitzenden über die Heranziehung oder Verhinderung eines Schöffen, handelt es um einen erheblichen Fehler, da das dem Vorsitzenden insoweit zustehende Ermessen nicht ausgeübt wurde. Ein solcher Fehler ist geeignet, eine Besetzungsrüge zu begründen. LG Arnsberg, Beschluss[…]
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