OVG Nordrhein-Westfalen: Ehrenamtliche Richter als Bevollmächtigte
Ehrenamtliche Richter dürfen grundsätzlich nicht als Bevollmächtigte vor einem Spruchkörper auftreten, dem sie angehören. Sie sind auch nicht befugt, sich vor dem OVG allein aufgrund ihrer Berufung zu ehrenamtlichen Richtern selbst zu vertreten. (Leitsatz d. Red.) OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom[…]
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