BGH: Beginn der Hauptverhandlung; Verständigung
Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Die für diesen Sitzungstag bestimmten Schöffen sind zu Verhandlung und Entscheidung berufen (§ 243 Abs. 1 Satz 1 StPO). Bei frühzeitigen Beratungen über eine Verständigung (§ 257c StPO) dürfen die Berufsrichter die Schöffen in den Verfahrensstoff[…]
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