LG Dortmund: Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin wegen privater Notizen
Misstrauen gegen die Unparteilichkeit einer Schöffin ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass sie ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit beeinflussen kann. (Leitsatz d.[…]
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