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Schlagwort - Befangenheit

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LG Dortmund: Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin wegen privater Notizen
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VGH Baden-Württemberg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
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Befangenheit von Schöffen durch Vorbefassung?
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BGH: Keine Befangenheit durch Vorbefassung
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LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten
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OLG Schleswig: Befangenheit bei Mitgliedschaft im selben Spruchkörper wie eine Partei
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Schlafende Schöffen – Zwischen Befangenheit und falscher Besetzung
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VerfGH BW: Besorgnis der Befangenheit einer ehrenamtlichen Verfassungsrichterin
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BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anzeigepflicht
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BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anlass der Überprüfung

LG Dortmund: Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin wegen privater Notizen

Misstrauen gegen die Unparteilichkeit einer Schöffin ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass sie ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit beeinflussen kann. (Leitsatz d.[…]

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VGH Baden-Württemberg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Ein ehrenamtlicher Richter ist nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 48 ZPO verpflichtet, Tatsachen anzuzeigen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen können durch Mitteilung des maßgeblichen Sachverhalts. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann eine gröbliche Pflichtverletzung nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO[…]

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Befangenheit von Schöffen durch Vorbefassung?

Zugleich Besprechung der Rechtsprechung des BGH, BVerfG und EGMR Von Hasso Lieber, Rechtsanwalt, PariJus gGmbH Abstract In der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Richter oder Schöffe an einer Hauptverhandlung teilnehmen darf, wenn er bereits an einer Verhandlung[…]

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BGH: Keine Befangenheit durch Vorbefassung

Die (weitere) Mitwirkung eines Schöffen, der im Verfahren bereits an einem Urteil über dieselbe Tat gegen andere Angeklagte beteiligt war (sog. Vorbefassung), ist grundsätzlich unbedenklich und in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, wenn nicht besondere[…]

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LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten

Die Verteilung von Süßigkeiten an Verfahrensbeteiligte durch Schöffen ist grundsätzlich unangemessen. Sie führt dann nicht zur Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe – etwa in der dienstlichen Äußerung – nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht hat, dass er der Seite des Angeklagten,[…]

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OLG Schleswig: Befangenheit bei Mitgliedschaft im selben Spruchkörper wie eine Partei

OLG Schleswig, Beschluss vom 6.2.2023 – 16 W 8/23 Sachverhalt: Die Klägerin (Kl.) klagt vor der KfH I des LG, deren Vorsitzender ebenso wie sein Vertreter – der Vorsitzende der KfH II – gemäß § 48 ZPO angezeigt hat, dass die Geschäftsführerin[…]

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Schlafende Schöffen – Zwischen Befangenheit und falscher Besetzung

Von Hasso Lieber, Rechtsanwalt, PariJus gGmbH Abstract Der Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung ist die Grundlage für die Urteilsfindung. Schöffen müssen daher ebenso wie Berufsrichter geistig anwesend und aufmerksam sein. War ein Schöffe aufgrund von Müdigkeit über einen[…]

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VerfGH BW: Besorgnis der Befangenheit einer ehrenamtlichen Verfassungsrichterin

VerfGH BW, Beschluss vom 21.11.2022 – 1 VB 98/19 Sachverhalt: In einem Verfahren wegen der Schließung von Spielhallen in der Stadt X. teilte die ehrenamtliche Verfassungsrichterin – Rechtsanwältin F. – mit, dass ein Partner ihrer Kanzlei je zwei Städte und[…]

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BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anzeigepflicht

Schöffen haben Umstände, die eine Besorgnis ihrer Befangenheit begründen können, dem Vorsitzenden zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen. Diese Pflicht dient der Gewährleistung des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf ein neutrales Gericht. Sie umfasst auch die Anzeige von Befangenheitsgründen anderer Mitglieder des[…]

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BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anlass der Überprüfung

Ein Schöffe kann nur aufgrund des Gesuches eines Ablehnungsberechtigten im Sinne von § 24 Abs. 3 StPO (hier: Staatsanwalt oder Verteidiger) oder infolge einer Selbstanzeige nach § 30 StPO von der Mitwirkung ausgeschlossen werden. Von Amts wegen findet eine Überprüfung nur hinsichtlich der[…]

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