LAG Niedersachsen: Selbstablehnung, wenn ehrenamtlicher Richter Partei ist
Die Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Richter, der Partei in einem Rechtsstreit ist, kann zur berechtigten Selbstablehnung des Vorsitzenden der Kammer führen. Die Mitgliedschaft in einem Spruchkörper führt regelmäßig zu persönlichen Beziehungen der Richter, die den Eindruck entstehen lassen können, es[…]
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