BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anzeigepflicht
Schöffen haben Umstände, die eine Besorgnis ihrer Befangenheit begründen können, dem Vorsitzenden zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen. Diese Pflicht dient der Gewährleistung des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf ein neutrales Gericht. Sie umfasst auch die Anzeige von Befangenheitsgründen anderer Mitglieder des[…]
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