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Schlagwort - Amtsentbindung

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Thüringer LSG: Amtsentbindung aus Gründen der Inkompatibilität
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SG Leipzig: Amtsentbindung wegen Übernahme in den Justizdienst
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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
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OVG Bremen: Amtsentbindung eines Lehrbeauftragten als ehrenamtlicher Richter
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OVG Hamburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
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BSG: Amtsentbindung einer ehrenamtlichen Richterin
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VGH Baden-Württemberg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
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OVG Lüneburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Tätigkeit als Krankenpfleger

Thüringer LSG: Amtsentbindung aus Gründen der Inkompatibilität

Abgeordnete und Regierungsmitglieder sind nach dem Sozialgerichtsgesetz nicht ausdrücklich vom Amt eines ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen. Trotzdem widerspricht eine Amtsausübung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung. (Leitsatz d. Red.) Thüringer LSG, Beschluss vom 15.11.2024 – L 3 SF 626/24 Sachverhalt: Die ehrenamtliche Richterin[…]

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SG Leipzig: Amtsentbindung wegen Übernahme in den Justizdienst

Die ehrenamtliche Richterin A. wird auf ihren Antrag nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 SGG aus dem Amt entlassen. Sie hat mit Schreiben des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 18.6.2024 glaubhaft gemacht, dass sie[…]

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Die Tätigkeit bei einem privatrechtlich organisierten Unternehmen, an dem die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist, fällt nicht in den – die Ausübung des richterlichen Ehrenamtes ausschließenden – Bereich von § 22 Nr. 3 VwGO, auch wenn das Unternehmen mit hoheitlichen Aufgaben beliehen[…]

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines Lehrbeauftragten als ehrenamtlicher Richter

Ehrenamtliche Richter, die eine Ernennungsvoraussetzung nicht erfüllen, bleiben bis zu ihrer Entbindung im Amt und sind bis dahin nach Maßgabe der Geschäftsverteilung heranzuziehen. Im Falle eines ehrenamtlichen Richters, der auf Honorarbasis an einer Hochschule tätig ist, leidet dessen Berufung nicht[…]

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OVG Hamburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Ein ehrenamtlicher Richter, der die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, ist von seinem Amt zu entbinden. Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache setzt voraus, dass der ehrenamtliche Richter über Sprachkenntnisse verfügt, die ihn in die Lage versetzen, sowohl dem Verhandlungsgeschehen zu[…]

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BSG: Amtsentbindung einer ehrenamtlichen Richterin

BSG, Beschluss vom 1.8.2023 – B 1 SF 5/23 S Sachverhalt: Die ehrenamtliche Richterin ist dem 1. und 2. Senat des BSG aus dem Kreis der Arbeitgeber zugewiesen. Sie war bereits 2021 in den Ruhestand getreten, hat aber nun mitgeteilt, zum 1.6.2023[…]

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VGH Baden-Württemberg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Ein ehrenamtlicher Richter ist nach § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 48 ZPO verpflichtet, Tatsachen anzuzeigen, die die Besorgnis der Befangenheit begründen können durch Mitteilung des maßgeblichen Sachverhalts. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann eine gröbliche Pflichtverletzung nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 VwGO[…]

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Trägt ein ehrenamtlicher Richter eine außerordentliche berufliche Belastung vor (Geschäftsführer eines mittelständischen Handwerksbetriebs mit 21 Mitarbeitern und Prokurist eines weiteren Handwerksbetriebs mit Lieferschwierigkeiten und Personalausfällen), ist er auf Antrag wegen Bestehens eines besonderen Härtefalls vom Amt zu entbinden. (Leitsatz d.[…]

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OVG Lüneburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Tätigkeit als Krankenpfleger

Zur Ablehnung des Amts eines ehrenamtlichen Richters nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 VwGO ist jeder Inhaber eines staatlich approbierten Heilberufs oder eines staatlich anerkannten Heilhilfsberufs berechtigt, der diesen Beruf auch tatsächlich ausübt. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2022 – 13 PS 293/22[…]

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