BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anlass der Überprüfung
Ein Schöffe kann nur aufgrund des Gesuches eines Ablehnungsberechtigten im Sinne von § 24 Abs. 3 StPO (hier: Staatsanwalt oder Verteidiger) oder infolge einer Selbstanzeige nach § 30 StPO von der Mitwirkung ausgeschlossen werden. Von Amts wegen findet eine Überprüfung nur hinsichtlich der[…]
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