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K. Bauer: Karl der Große als Gesetzgeber der Sachsen

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In der von der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angenommenen rechtsgeschichtlichen Dissertation geht es um zwei Persönlichkeiten und was sie verbindet: den König des Frankenreiches und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Karl der Große (* ca. 748, † 814) und den Verfasser des Sachsenspiegels Eike von Repgow (* ca. 1180, † ca. 1233/35). Über drei Jahrzehnte führte Karl der Große Krieg gegen die Sachsen. Die Autorin geht dem scheinbaren Widerspruch nach, welche Gründe Eike von Repgow bewogen haben könnten, Karl den Großen als Legitimationsstifter seines Sachsenspiegels zu benennen.

Im ersten Teil der Studie werden Begriffe erläutert, der aktuelle Forschungsstand in Bezug auf Karl den Großen und die Sachsen sowie die Einordnung der Rechtssätze als Gesetze dargestellt. Im zweiten Teil geht es um lebzeitliche Erlasse Karls des Großen mit Berührungspunkten zu (den) Sachsen, u. a. die Lex Saxonum, dem überlieferten Volksrecht der Sachsen in lateinischer Sprache. Der dritte Teil widmet sich der zentralen Forschungsfrage „Karl der Große als mythischer Gesetzgeber der Sachsen“. Im Mittelpunkt steht dabei der zwischen 1220 und 1235 entstandene Sachsenspiegel, das bekannteste in deutscher Sprache verfasste Rechtsbuch des Mittelalters. Als „Spiegel“ wurden Rechtsaufzeichnungen rechtskundiger Männer bezeichnet. Beim Sachsenspiegel handelt es sich im Wesentlichen um die Verschriftlichung der gewohnheitsrechtlich geprägten Rechtspraxis. Er schaffte zunächst Rechtssicherheit für die ländliche Bevölkerung und fand praktische Anwendung in den Gerichten. Bei Übernahme in zahlreiche Stadtrechte wurde er angepasst.
Besondere Erwähnung findet das Magdeburger Stadtrecht, das durch den Magdeburger Schöffenstuhl Bedeutung erhielt (S. 266 ff.). Ein aus Schöffen bestehendes Spruchkollegium wurde bei Rechtsauskünften anderer Städte bei der Auslegung des Magdeburger Rechts beratend oder entscheidend tätig. Bei der weiteren Verbreitung des Magdeburger Stadtrechts bildeten sich auch regelrechte Stadtrechtsfamilien, sodass sich Tochterstädte bei grundsätzlichen Rechtsfragen an ihre jeweilige Mutterstadt wenden konnten. Stärkste Verbreitung fand der Sachsenspiegel bzw. das sächsisch-magdeburgische Recht aufgrund der Siedlungsbewegungen in Ostmitteleuropa.

Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass Karl der Große – im Vergleich zu anderen Herrschern – für das im Sachsenspiegel niedergeschriebene Recht die geeignetste Legitimationsfigur gewesen sei. Zudem habe Eike von Repgow aus innerer Überzeugung und autoritätssteigernden Motiven Karl den Großen als Stifter des Sachsenspiegels benannt.
Die Inhalte des Buches sind so aufgebaut, dass für den Zugang zum Thema keine Vorkenntnisse notwendig sind. Die Autorin führt den Leser zu allen Fragen, die zur Erforschung der Rolle Karls des Großen als Stifter des Sachsenspiegels erforderlich sind. Das Interesse am Thema ist auch deshalb besonders hoch, weil sowohl Karl der Große als auch der „Spiegler“ Eike von Repgow prägend für die Entwicklung des Schöffenamtes waren. (us)


Zitiervorschlag: Ursula Sens, K. Bauer: Karl der Große als Gesetzgeber der Sachsen [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 2 (2024) Ausg. 4, S. 174.

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