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P. Bader; R. Hohmann; M. Wolmerath: Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit

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Die drei Autoren darf man aufgrund ihrer früheren Veröffentlichungen getrost als „Klassiker“ für die Qualifizierung der ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit betrachten.1 Mit der jetzigen Kumulation nur für die Arbeitsgerichtsbarkeit bilden die Autoren ein Dreigestirn der an Rechtsprechung, Wissenschaft und Justizverwaltung Beteiligten. Bader war Präsident des LAG Hessen, Hohmann Ministerialrat in der Hessischen Landesregierung und ist seit 2004 Rechtsanwalt, Wolmerath ist Rechtsanwalt, hat eine Vertretungsprofessur an der Universität Dortmund und war viele Jahre ehrenamtlicher Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Buch umfasst die gesamte Bandbreite der dieses richterliche Ehrenamt tangierenden Bereiche von der Auswahl geeigneter Personen und der Bedeutung der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung über die mündliche Verhandlung im Zusammenspiel von ehrenamtlichen und Berufsrichtern bis zu den Fragen außerhalb der Verhandlung wie Entschädigung, Verlust des Amtes oder die Aufgaben des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter. Schon die Besetzung der erst- und zweitinstanzlichen Spruchkörper mit jeweils einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern jeweils aus dem Bereich der Arbeitnehmer und Arbeitgeber macht deutlich, wie sehr diese Fachgerichtsbarkeit den Gedanken der Parität widerspiegelt – aus der Sicht des Arbeitsmarktes mit Vertretern der Tarifparteien wie aus der Sicht des Rechts, das bei Feststellung wie Bewertung des Sachverhalts von der bipolaren Praxis abhängig ist. Ein Blick in die digitale Gegenwart und Zukunft macht Bedeutung wie Grenzen der Digitalisierung deutlich, etwa der elektronischen Akte (ab 1.1.2026 flächendeckend) und von Videoverhandlungen. Gerade bei der Einführung neuer Techniken und der damit verbundenen Verfahren ist Achtsamkeit geboten, inwieweit ökonomische Gründe dominieren und – gewollt oder ungewollt – die Teilhabe Ehrenamtlicher in Frage stellen und damit wichtige Elemente der Feststellung und Bewertung betrieblicher Vorgänge, über die die wenigsten Berufsrichter aus eigener Anschauung verfügen, auf Dauer zur Disposition stehen. Stil und Diktion des Buches sind nach dem Willen der Autoren davon geprägt, dass es sich nicht nur an die amtierenden ehrenamtlichen Arbeitsrichter wendet, sondern auch potenzielle Interessenten gewinnen will. Es ist damit geeignet, die bedenkliche Unkenntnis in Teilen der Zivilgesellschaft in Deutschland über alles, was mit Justiz zu tun hat, abzubauen. Dazu gehört auch der Seitenblick auf die vorschlagsberechtigten Organisationen. Denn sie trifft vor allem die Aufgabe, die geeigneten und befähigten Personen zu finden, die gleichberechtigt an der Verhandlung und der Urteilsfindung teilnehmen. (hl)


  1. Peter Bader/Roger Hohmann/Harald Klein: Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, 13. Aufl., 2012; Martin Wolmerath: Der ehrenamtliche Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, 2003. ↩︎

Zitiervorschlag: Hasso Lieber, P. Bader; R. Hohmann; M. Wolmerath: Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 2 (2024) Ausg. 4, S. 169.

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