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C. Römmele: Das Schöffen-Einmaleins

Das Buch wendet sich an Mitarbeiter in den Schöffengeschäftsstellen und Berufsrichter in den (Jugend-)Schöffengerichten der Amtsgerichte und den Straf- und Jugendkammern der Landgerichte. Großer Wert wird darauf gelegt, dass die „richtigen“ Schöffen zum Einsatz kommen. Die falsche Besetzung des Gerichts mit Schöffen stellt einen absoluten Revisionsgrund dar. Dies folgt aus der verfassungsrechtlichen Garantie des „gesetzlichen Richters“. Dabei handelt es sich um das zuständige Gericht, das die Unabhängigkeit der Rechtsprechung sichert und an dessen Zusammensetzung nicht manipuliert werden darf. Bei der Terminierung einer neuen Hauptverhandlung wird festgestellt, welche Hauptschöffen für den Sitzungstag geladen werden müssen. Ist ein Hauptschöffe z. B. aufgrund einer Erkrankung verhindert, muss ein Ersatzschöffe – der erste auf der Ersatzschöffenliste – erreicht werden. Wenn sich dieser am Sitzungstag im Auslandsurlaub befindet, muss der nächste kontaktiert werden. Diese Umstände müssen ggf. minutiös dokumentiert werden. Problematisch ist ebenso, welche Haupt- bzw. Ersatzschöffen bei neuen Spruchkörpern, verlegten oder außerordentlichen Sitzungstagen in welcher Weise heranzuziehen sind. Dass das zu Fehlern führt, belegen zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung. Ein Strafverteidiger hat das Recht, die ordnungsgemäße Besetzung zu prüfen, ob z. B. die Auslosung der Schöffen auf die Sitzungstermine korrekt durchgeführt, ein Hauptschöffe zu Recht von der Hauptverhandlung entbunden und ggf. der richtige Ersatzschöffe geladen wurde.

Zur Vermeidung von Fehlern müssen die Schöffengeschäftsstellen sehr sorgfältig arbeiten. Dazu gibt das Buch praktische Arbeitshilfen; u. a. wird auch eine Software (forumSTAR) mit Screenshots vorgestellt, in der die Daten aller Schöffen gespeichert sind sowie alle Maßnahmen und Arbeitsschritte (z. B. Streichungen von der Schöffenliste, Ladungen, Verhinderungen) erfasst werden können. Dabei werden die Daten der Bewerber für die elektronisch erstellten Vorschlagslisten im Workflow weiterverarbeitet und müssen nach erfolgter Wahl in den Schöffengeschäftsstellen nicht erneut erfasst werden. Bei ihren Empfehlungen gibt die Autorin auch praktische Hinweise zum bürgerfreundlichen Umgang mit den Schöffen bezüglich Ladungen und insbesondere auch Abladungen, wenn ein Termin ausfällt. Wichtige Informationen werden auch zur Mitwirkung der Schöffen in der Hauptverhandlung gegeben: Aushändigung des Anklagesatzes, Fragerecht, Abstimmung bei verschiedenen Entscheidungen (Schuld und Strafe mit Zwei-Drittel-Mehrheit, Verfahrensfragen mit einfacher Mehrheit), Reihenfolge der Abstimmung.

Am Beispiel der Bewerberin Erna Ehrenamt führt die Autorin anschaulich durch die Schöffenwahl (mit Zeitplan), ihren Einsatz als Schöffin und die anschließende Berechnung der Entschädigung. Als Basis für die Schöffenwahl legt sie die bayerischen Verwaltungsvorschriften zur Schöffenwahl (Schöffenbekanntmachung, Jugendschöffenbekanntmachung) zugrunde, die sehr ausführlich und mit Anmerkungen versehen sind, sodass andere Bundesländer auch Formulierungen übernommen haben. Die unter „Einsprüche“ gegen Personen auf der Vorschlagsliste aufgezählten Ablehnungsgründe (S. 22) gegen die Übernahme des Schöffenamtes geben den Bürgern aber – wie dargestellt – kein Recht auf Einspruch. Die bayerischen Verwaltungsvorschriften sehen vor, dass die Schöffen am Ende der Amtsperiode ein Dankschreiben erhalten. Hier könnte auch die Empfehlung ergänzt werden, den nicht gewählten Bewerbern zu danken, dass sie sich zur Verfügung gestellt haben. Ende Dezember 2023 haben wieder viele Bewerber gerätselt, ob sie nun gewählt wurden oder nicht, da sie (noch) keine Benachrichtigung erhalten hatten.

Für die Neuauflage sollte der Text gründlich durchgesehen werden hinsichtlich Rechtsänderungen und Rechtsprechung. Trotz des ausführlichen Inhaltsverzeichnisses könnte ein zusätzliches Stichwortregister die Orientierung im Buch erleichtern. (us)

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