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J. Hilf; S. Kämpfer; M. Schwerdtfeger (Hrsg.): PUAG

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Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) ist das wohl schärfste Schwert der Opposition in der Kontrolle der Regierung und ggf. der sie tragenden Mehrheit im Parlament im Kampf um Transparenz und Aufgabenerfüllung. Wer – wie der Rezensent – in einem PUA mitgearbeitet und einem anderen als Zeuge zur Verfügung gestanden hat, kennt den schmalen Grat, der zwischen politischer Opportunität und rechtsstaatlicher Korrektheit einer Beweisaufnahme liegt. Die Aufklärungsarbeit, an deren Umfang und Intensität die Beteiligten unterschiedliche Vorstellungen knüpfen (können), ist bei wachsender Zahl an Beteiligten aus dem nicht-parlamentarischen Bereich mit einem größer werdenden rechtlichen Rahmen verbunden. So muss ein PUA nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten, was allerdings dann nicht gilt, wenn die nationale Sicherheit betroffen ist.1 Neben dem verfassungs- und parlamentsrechtlichen Rahmen (Art. 44 GG, Geschäftsordnung) und dem der Beweisaufnahme „sinngemäß“ zu Grunde liegenden Strafprozessrecht, nimmt damit auch das europäisch orientierte Recht Einfluss auf die Arbeit des PUA. Das macht zunehmend rechtliche wie praktische Abwägungen erforderlich über die Reichweite „sinngemäßer Anwendung“. Entsprechend setzt sich der Stab der Bearbeiter des Kommentars zusammen, die ausnahmslos als Rechtsanwälte in der juristischen Praxis arbeiten. Das macht sich in Sprache und Aufbau des Werkes besonders positiv bemerkbar. Es richtet sich vorrangig an die Akteure des PUA, um im Geflecht politischer Interessengebundenheit und rechtsstaatlicher Verpflichtung die Orientierung zu behalten, wie insbesondere die beim Rechtsschutz eingestreuten Praxistipps und -hinweise darlegen. Wie komplex die Entscheidungen sein können, wird bei internationalen Verflechtungen mit der Ladung und Vernehmung im Ausland befindlicher deutscher und nicht-deutscher Zeugen ebenso deutlich wie bei im Verfahren involvierten Amtsträgern. Der Kommentar wird sich als Vademecum in der praktischen Arbeit von Abgeordneten und Mitarbeitern seinen Platz erobern. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, J. Hilf; S. Kämpfer; M. Schwerdtfeger (Hrsg.): PUAG [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 2 (2024) Ausg. 2, S. 88-89.

  1. EuGH, Urteil vom 16.1.2024, Rechtssache Rs. C-33/22.[]

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