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P. Austermann; S. Schmahl (Hrsg.): Abgeordnetenrecht

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Der Kommentar zum Abgeordnetenrecht dürfte in der 2. Auflage mit fast 1.000 Seiten – auch inhaltlich – einer der wohl gewichtigsten Kommentare zum Statusrecht der Abgeordneten sein. Auslöser für die Neuauflage war die umfassende Novellierung des Abgeordnetengesetzes, die ihren Niederschlag vor allem in Verhaltensvorschriften wie der Sanktionierung von Störungen außerhalb des Plenarsaales (§ 44e AbgG) oder der Untersagung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten wie z. B. für Vorträge, die einen Bezug zum Mandat haben, findet. Die wirtschaftliche Transparenz wird erweitert; Nebeneinkünfte müssen jetzt centgenau veröffentlicht werden (§ 47 AbgG).

Der Blick wird auch auf das Recht der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie der Landtage geworfen sowie auf ähnliche Vorschriften, die die Regierungsmitglieder im Bundesministergesetz betreffen. Solche Vergleiche unter den Ämtern und Mandaten staatlicher Gewalt sind ausgesprochen instruktiv, machen sie doch vielerlei Unterschiede deutlich, die sich im täglichen Gebrauch nicht unmittelbar erschließen – etwa bei der von den Autoren gezogenen Parallele zwischen Abgeordneten und ehrenamtlichen Richtern. § 2 Abs. 3 Satz 1 AbgG entspricht in der Grundregel dem Kündigungsschutz nach § 45 Abs. 1a DRiG, wonach jeweils eine Kündigung wegen des Amtes (bzw. Mandats) unzulässig ist. Der Schutz eines Abgeordneten geht aber nach § 2 Abs. 3 Satz 2 der Norm im AbgG über den Schutz der ehrenamtlichen Richter hinaus, als auch die Kündigung ohne Bezug auf das Mandat nur „aus wichtigem Grund“ zulässig ist. Insofern legt der Vergleich nahe, die über das Bundesrecht hinausgehende Regelung des Art. 110 der Brandenburger Landesfassung in das Bundesrecht zu übernehmen. Beide Regeln dienen der Abwehr von Umgehungsmöglichkeiten im Arbeitsrecht. Insoweit bietet das Werk über den reinen Bereich der Abgeordneten hinaus einen Quell der Erkenntnisse. (hl)


Zitiervorschlag: Hasso Lieber, P. Austermann; S. Schmahl (Hrsg.): Abgeordnetenrecht [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 2 (2024) Ausg. 1, S. 53.

Über die Autoren

  • Hasso Lieber

    Geschäftsführender Gesellschafter PariJus gGmbH, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D., Generalsekretär European Network of Associations of Lay Judges, 1993–2017 Vorsitzender Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V., 1989–2022, Heft 1 Redaktionsleitung „Richter ohne Robe“

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