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OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

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Trägt ein ehrenamtlicher Richter eine außerordentliche berufliche Belastung vor (Geschäftsführer eines mittelständischen Handwerksbetriebs mit 21 Mitarbeitern und Prokurist eines weiteren Handwerksbetriebs mit Lieferschwierigkeiten und Personalausfällen), ist er auf Antrag wegen Bestehens eines besonderen Härtefalls vom Amt zu entbinden. (Leitsatz d. Red.)

Gründe: Gemäß § 24 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 VwGO ist ein ehrenamtlicher Richter auf seinen Antrag vom Amt zu entbinden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn äußere Umstände die Ausübung des Amtes unzumutbar erscheinen lassen, insbesondere der ehrenamtliche Richter seelisch oder körperlich unzumutbar belastet wird, etwa bei außerordentlicher beruflicher oder familiärer Beanspruchung.

Ein solcher Härtefall liegt hier vor. Der Antragsteller trägt eine außerordentliche berufliche Belastung als Geschäftsführer eines mittelständischen Handwerksbetriebs mit 21 Mitarbeitern und als Prokurist eines weiteren Handwerksbetriebs in Folge von Lieferschwierigkeiten und Personalausfällen vor. Er müsse seit dem Beginn der Corona-Pandemie ständig vor Ort einspringen und sei an mehr als 85 Tagen im Jahr über 10 Stunden unterwegs. Zudem sei ein Grad der Behinderung von 40 mit dauernder Einbuße der körperlichen Beweglichkeit festgestellt worden, sodass die beruflichen Belastungen zu einer Verstärkung der körperlichen Symptome seiner Behinderung in Form von Schwindelanfällen und Tinnitus führten. Er müsse sich zunehmend kurze Auszeiten gönnen, was sich in einem Handwerksbetrieb schlecht umsetzen lasse. Es ist nachvollziehbar, dass die zusätzliche Wahrnehmung eines Ehrenamts für den Antragsteller eine weitere Belastung bedeutet. Das Risiko weiterer gesundheitlicher Folgen begründet eine außergewöhnliche Sondersituation, die die Ausübung des Amtes unzumutbar erscheinen lässt. Der Antragsteller ist daher antragsgemäß vom Amt zu entbinden.


Zitiervorschlag: OVG Bremen: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters, in: LAIKOS Journal Online 2 (2024) Ausg. 1, S. 46.

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