Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter
Von Hasso Lieber, Rechtsanwalt, PariJus gGmbH Nach §§ 44a und b DRiG „soll“ eine Person nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, wenn sie „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat“ oder wegen früherer Stasi-Tätigkeit nicht zum ehrenamtlichen Richter[…]
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