SG Leipzig: Amtsentbindung wegen Übernahme in den Justizdienst
Die ehrenamtliche Richterin A. wird auf ihren Antrag nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 SGG aus dem Amt entlassen. Sie hat mit Schreiben des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 18.6.2024 glaubhaft gemacht, dass sie[…]
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