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BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anlass der Überprüfung
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BGH: Unterbrechungsfrist bei erkranktem Ergänzungsschöffen
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OLG Zweibrücken: Amtsenthebung – Gröbliche Pflichtverletzung
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OVG Hamburg: Bei Postnachfolgeunternehmen tätige Beamtin als ehrenamtliche Richterin
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OVG Lüneburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Tätigkeit als Krankenpfleger
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VG Kassel: Zeitgutschrift für Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin
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Zur ersten Ausgabe „LAIKOS Journal Online“
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PariJus-Seminare
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Frauen seit 1922 im Schöffen- und Geschworenenamt
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Filmregisseur Andreas Dresen über seine Erfahrungen als ehrenamtlicher Verfassungsrichter

BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anlass der Überprüfung

Ein Schöffe kann nur aufgrund des Gesuches eines Ablehnungsberechtigten im Sinne von § 24 Abs. 3 StPO (hier: Staatsanwalt oder Verteidiger) oder infolge einer Selbstanzeige nach § 30 StPO von der Mitwirkung ausgeschlossen werden. Von Amts wegen findet eine Überprüfung nur hinsichtlich der[…]

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BGH: Unterbrechungsfrist bei erkranktem Ergänzungsschöffen

BGH, Beschluss vom 3.11.2022 – 6 StR 296/21 Sachverhalt: Nach dem Hauptverhandlungstermin vom 27.7.2017 wurde am 7.8.2017 die Erkrankung des Ergänzungsschöffen J. bekannt. Daraufhin hob die Vorsitzende die Fortsetzungstermine auf und die Strafkammer stellte mit Beschluss vom 16.8.2017 die Hemmung[…]

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OLG Zweibrücken: Amtsenthebung – Gröbliche Pflichtverletzung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.10.2022 – 1 Ws 187/22 Anmerkung: Der Entscheidung liegt der Antrag des Vorsitzenden eines Schöffenwahlausschusses an das OLG zugrunde, a) einen Jugendhauptschöffen gemäß § 51 GVG wegen einer gröblichen Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben und[…]

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OVG Hamburg: Bei Postnachfolgeunternehmen tätige Beamtin als ehrenamtliche Richterin

§ 22 Nr. 3 VwGO schließt nicht aus, eine bei einem privatrechtlich organisierten (Aktiengesellschaft) Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigte Beamtin zur ehrenamtlichen Richterin zu berufen. OVG Hamburg, Beschluss vom 23.2.2022 – 3 AS 1/22 Sachverhalt: Die ehrenamtliche Richterin beim Hamburgischen OVG hat angezeigt,[…]

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OVG Lüneburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Tätigkeit als Krankenpfleger

Zur Ablehnung des Amts eines ehrenamtlichen Richters nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 VwGO ist jeder Inhaber eines staatlich approbierten Heilberufs oder eines staatlich anerkannten Heilhilfsberufs berechtigt, der diesen Beruf auch tatsächlich ausübt. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2022 – 13 PS 293/22[…]

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VG Kassel: Zeitgutschrift für Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin

VG Kassel, Urteil vom 13.9.2021 – 1 K 1356/20.KS Sachverhalt: Die Klägerin (K.) ist beim Beklagten (B.) im Beamtenverhältnis tätig. Eine „Dienstvereinbarung Arbeitszeit“ (DVA) regelt eine Rahmenarbeitszeit montags bis freitags von 6.00 bis 19.00 Uhr, innerhalb derer jeder Beschäftigte seine Arbeitszeit[…]

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Zur ersten Ausgabe „LAIKOS Journal Online“

Liebe Leserinnen und Leser, LAIKOS Journal Online ist die erste frei zugängliche Online-Zeitschrift speziell für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Der Titel der Zeitschrift leitet sich aus verschiedenen Zielrichtungen ab: LAIKOS soll Kenntnisse über alle richterlichen Ehrenämter verbreiten, die zum Ausdruck[…]

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PariJus-Seminare

Qualifikation der Landwirte im richterlichen Ehrenamt Die Seminare für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Landwirtschaftsverfahren enthalten zunächst einen Teil, der sich mit ihren Rechten und Pflichten, dem Ablauf des Verfahrens, ihrer Rolle und Verantwortung sowie der Zusammenarbeit mit den Berufsrichtern[…]

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Frauen seit 1922 im Schöffen- und Geschworenenamt

Von Ursula Sens und Hasso Lieber, PariJus gGmbH Abstract Dass gesellschaftliche Veränderungen zugunsten von Frauen stets mit langem Atem erkämpft und immer wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt werden mussten, zeigt die Geschichte der Zulassung von Frauen zum Schöffen- und[…]

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Filmregisseur Andreas Dresen über seine Erfahrungen als ehrenamtlicher Verfassungsrichter

Im Gespräch mit Bettina Cain und Hasso Lieber Abstract Nach der Brandenburger Landesverfassung können auch Personen ohne die Befähigung zum Richteramt das Ehrenamt als Verfassungsrichter ausüben. Der Brandenburger Landtag hat von der Möglichkeit, erfahrene Personen ohne juristische Ausbildung an der[…]

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