OVG Lüneburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Tätigkeit als Krankenpfleger
Zur Ablehnung des Amts eines ehrenamtlichen Richters nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 VwGO ist jeder Inhaber eines staatlich approbierten Heilberufs oder eines staatlich anerkannten Heilhilfsberufs berechtigt, der diesen Beruf auch tatsächlich ausübt. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2022 – 13 PS 293/22[…]
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