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Ausstellungen

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„48/49: Zwei Jahre, zwei Epochen, zwei Verfassungen – Ein Land“ – unter diesem Titel zeichnet eine Ausstellung des Deutschen Bundestages Kontinuitäten und Brüche in der deutschen Verfassungsgeschichte nach. 18 Ausstellungsfahnen erzählen die Geschichte der Verfassungsgebungen in der Paulskirche 1848/49 und im Parlamentarischen Rat 1948/49 – und was die unterschiedlichen Epochen miteinander verbindet. Auch wenn die Reichsverfassung des ersten gesamtdeutschen Parlaments nicht in Kraft treten konnte, wirkte sie weiter und floss in den Grundrechtsbestimmungen teils wortgleich in das Grundgesetz ein.
Die Ausstellung hängt bis Anfang September in den Fenstern des Paul-Löbe-Hauses und ist für die Öffentlichkeit vom Spreeuferweg aus zu sehen.
Weitere Informationen [Abruf: 1.7.2024].

13.6. bis 29.9.2024, Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Auf Einladung des Kunstbeirates des Deutschen Bundestages hat die Künstlerin Henrike Naumann eine Ausstellung realisiert, deren gedanklicher Ausgangspunkt das Grundgesetz in seiner ersten Fassung aus dem Jahr 1949 ist – nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in der DDR, die fast zeitgleich eine Verfassung verabschiedete.
Weitere Informationen [Abruf: 1.7.2024].

Das Museum Koenig in Bonn zeigt bis zum 11.8.2024 die Ausstellung „Gemalte Demokratie – 75 Jahre Grundgesetz in Bildern von Markus Lüpertz“ mit Arbeiten des Düsseldorfer Künstlers. Der Parlamentarische Rat nahm mit einem Festakt am 1. September 1948 im Museum Koenig die Arbeit am Grundgesetz auf.
Weitere Informationen [Abruf: 1.7.2024].

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