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Ratgeber für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit
3., vollständig überarb. Aufl.Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2024. 317 S.ISBN 978-3-7560-0899-5 € 26,90
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Laienrichter in Dänemark sollen die dänische Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Herkunft, Bildungsstand und Beschäftigungsstatus repräsentieren. Sie werden aus Grundlisten von einem Ausschuss der Gemeinde ausgewählt. Die Voraussetzungen für das Amt nach der dänischen Gerichtsverfassung [1] entsprechen im Wesentlichen denen des GVG. Die Höchstaltersgrenze liegt zum Zeitpunkt der Ernennung bei 75 Jahren; die gewählten Personen dürfen bis zum Ablauf der für diesen Zeitraum geltenden Grundliste das 80. Lebensjahr nicht erreichen.
Eine aktuelle Studie des Justizministeriums über die Personen, die für die Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2027 als Laienrichter bestimmt wurden, basiert auf Informationen des Obersten Gerichtshofs Ost (Østre Landsret, Kopenhagen) und des Obersten Gerichtshofs West (Vestre Landsret, Viborg).[2] Untersucht wurden die Anteile von Männern und Frauen, der Altersgruppen 18 bis 30 Jahre, 31 bis 50 Jahre und 51 bis 80 Jahre sowie von Einwanderern und deren Nachkommen.
Die Laienrichter für die aktuelle Amtsperiode sind in Bezug auf Geschlecht und Abstammung repräsentativ für die dänischen Bürger. In Bezug auf die Altersverteilung weisen die statistischen Ergebnisse Unterschiede auf. So ist der Anteil der Personen in der Altersgruppe 18 bis 30 Jahre unter den Laienrichtern signifikant kleiner, während der Anteil der Personen in der Altersgruppe 31 bis 50 Jahre entsprechend größer ist als die Verteilung unter den dänischen Bürgern. Allerdings handelt es sich dabei zahlenmäßig nur um geringfügige Unterschiede. Bei der höchsten abgeschlossenen Ausbildung zeigt die Studie Unterschiede auf. So ist der Anteil der Personen mit langer und mittlerer Hochschulausbildung unter den Laienrichtern signifikant höher als der entsprechende Anteil der dänischen Staatsbürger, demgemäß bei Personen mit Grundschul- und Berufsausbildung entsprechend niedriger. In Bezug auf den Beschäftigungsstatus zeigen die Ergebnisse ebenfalls Unterschiede zwischen den Laienrichtern und der Gesamtheit der dänischen Staatsbürger. Der Anteil der Personen mit Führungsaufgaben, Angestellten der obersten Ebene und Angestellten der mittleren Ebene ist bei den Laienrichtern signifikant höher als der entsprechende Anteil unter allen dänischen Staatsbürgern, während der Anteil der Personen, die Angestellte der unteren Ebene oder nicht erwerbstätig sind, bei den Laienrichtern signifikant niedriger ist.

[1] Retsplejeloven §§ 68 ff. [Abruf: 1.7.2024].
[2] Justitsministeriets, Forskningskontor: Lægdommeres repræsentativitet. Undersøgelse vedrørende lægdommerne udtrukket for perioden 1.1.2024 til 31.12.2027, København 2024 [Abruf: 1.7.2024].

Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit – im Englischen anschaulicher „Herrschaft des Rechts“, rule of law – ist einer der tragenden Grundsätze des deutschen wie des europäischen Verfassungsrechts. 2019 hat die EU-Kommission beschlossen, zum besseren Verständnis des Rechtsstaatlichkeitsgefüges in der EU einen jährlichen Bericht zu erstellen, der erstmals 2020 veröffentlicht wurde. Der Bericht ist ein präventives Instrument, das rechtlich nicht verbindlich ist; es enthält eine Bewertung wichtiger Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten. In vier Themenbereichen „Justizsysteme, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und Medienfreiheit sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung“ baut er auf dem Dialog mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern sowie auf Beiträgen anderer EU-Einrichtungen und einschlägiger internationaler Organisationen auf. Seit 2022 enthält der Bericht an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen. 2023 wurden davon 11 % vollständig und 55 % teilweise umgesetzt, 34 % verzeichneten keine Fortschritte. Auf die Veröffentlichung des Berichts folgen zahlreiche Initiativen, sowohl auf EU-Ebene wie in den Mitgliedstaaten. Dazu gehören der vom Rat geführte Dialog über Rechtsstaatlichkeit, die Entschließung des Europäischen Parlaments zur jeweiligen Ausgabe des Berichts und die nationalen Dialoge der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten.

Einzelheiten enthält die Analyse 02 des Europäischen Rechnungshofs 2024 „Die Berichterstattung der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit“ [Abruf: 1.7.2024].
Pressemitteilung mit weiteren Links [Abruf: 1.7.2024].

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