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Bereich - Strafgerichtsbarkeit

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BGH: Zeitpunkt des Eintritts einer Ergänzungsschöffin
2
OLG Brandenburg: Ordnungsgeld gegen Schöffen
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OLG Hamm: Befreiung von Hauptverhandlung
4
LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung
5
LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten
6
BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anzeigepflicht
7
BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anlass der Überprüfung
8
BGH: Unterbrechungsfrist bei erkranktem Ergänzungsschöffen
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OLG Zweibrücken: Amtsenthebung – Gröbliche Pflichtverletzung

BGH: Zeitpunkt des Eintritts einer Ergänzungsschöffin

BGH, Beschluss vom 7.3.2023 – 3 StR 397/22 Sachverhalt: Die vom LG u. a. wegen Raubes verurteilten Angeklagten machen mit der Besetzungsrüge geltend, die Vorsitzende habe zu Unrecht die Verhinderung einer ursprünglich zur Entscheidung berufenen Schöffin festgestellt. Die Hauptverhandlung fand vom 3.6.[…]

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OLG Brandenburg: Ordnungsgeld gegen Schöffen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 6.3.2023 – 1 Ws 111/22 Sachverhalt: Die Ladung der Schöffin zur Hauptverhandlung am 28.9.2021 kam mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ zurück. Sie war im April 2021 in ein anderes Bundesland verzogen, hatte jedoch versäumt, das LG zu[…]

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OLG Hamm: Befreiung von Hauptverhandlung

Ob einem Schöffen eine Dienstleistung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bereits gebuchter Erholungsurlaub eines Schöffen stellt in der Regel einen Umstand dar, der zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt. (Leitsatz[…]

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LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung

Fehlt eine Entscheidung des Vorsitzenden über die Heranziehung oder Verhinderung eines Schöffen, handelt es um einen erheblichen Fehler, da das dem Vorsitzenden insoweit zustehende Ermessen nicht ausgeübt wurde. Ein solcher Fehler ist geeignet, eine Besetzungsrüge zu begründen. LG Arnsberg, Beschluss[…]

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LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten

Die Verteilung von Süßigkeiten an Verfahrensbeteiligte durch Schöffen ist grundsätzlich unangemessen. Sie führt dann nicht zur Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe – etwa in der dienstlichen Äußerung – nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht hat, dass er der Seite des Angeklagten,[…]

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BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anzeigepflicht

Schöffen haben Umstände, die eine Besorgnis ihrer Befangenheit begründen können, dem Vorsitzenden zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen. Diese Pflicht dient der Gewährleistung des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf ein neutrales Gericht. Sie umfasst auch die Anzeige von Befangenheitsgründen anderer Mitglieder des[…]

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BGH: Besorgnis der Befangenheit – Anlass der Überprüfung

Ein Schöffe kann nur aufgrund des Gesuches eines Ablehnungsberechtigten im Sinne von § 24 Abs. 3 StPO (hier: Staatsanwalt oder Verteidiger) oder infolge einer Selbstanzeige nach § 30 StPO von der Mitwirkung ausgeschlossen werden. Von Amts wegen findet eine Überprüfung nur hinsichtlich der[…]

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BGH: Unterbrechungsfrist bei erkranktem Ergänzungsschöffen

BGH, Beschluss vom 3.11.2022 – 6 StR 296/21 Sachverhalt: Nach dem Hauptverhandlungstermin vom 27.7.2017 wurde am 7.8.2017 die Erkrankung des Ergänzungsschöffen J. bekannt. Daraufhin hob die Vorsitzende die Fortsetzungstermine auf und die Strafkammer stellte mit Beschluss vom 16.8.2017 die Hemmung[…]

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OLG Zweibrücken: Amtsenthebung – Gröbliche Pflichtverletzung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.10.2022 – 1 Ws 187/22 Anmerkung: Der Entscheidung liegt der Antrag des Vorsitzenden eines Schöffenwahlausschusses an das OLG zugrunde, a) einen Jugendhauptschöffen gemäß § 51 GVG wegen einer gröblichen Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben und[…]

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