BGH: Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit
Zeigt ein Schöffe einen möglichen Befangenheitsgrund an, muss die Verhandlung nicht bis zur Entscheidung über die Ablehnung unterbrochen werden. Der absolute Revisionsgrund der Mitwirkung eines befangenen Richters (§ 338 Nr. 3 StPO) setzt ein Ablehnungsgesuch voraus. (Leitsatz d. Red.) BGH, Beschluss vom[…]
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