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Bereich - Strafgerichtsbarkeit

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OLG Hamm: Streichung von der Schöffenliste statt Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch
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LG Dortmund: Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin wegen privater Notizen
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BGH: Mitteilung über Verständigungsgespräche
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BGH: Anforderungen an das Selbstleseverfahren
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BGH: Keine Befangenheit durch Vorbefassung
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BGH: Verständigung im Strafverfahren – Besprechung mit den Schöffen
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BGH: Zeitpunkt des Eintritts einer Ergänzungsschöffin
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OLG Brandenburg: Ordnungsgeld gegen Schöffen
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OLG Hamm: Befreiung von Hauptverhandlung
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LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung

OLG Hamm: Streichung von der Schöffenliste statt Amtsenthebung einer Schöffin mit Kopftuch

Vorabdruck – LAIKOS Journal Online 2024, Ausg. 3 – Rechtsprechung OLG Hamm, Beschluss vom 11.4.2024 – 5 Ws 64/24 Sachverhalt: Der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses des Amtsgerichts Dortmund hat am 9.2.2024 beantragt, die für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gewählte Jugendhauptschöffin[…]

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LG Dortmund: Besorgnis der Befangenheit einer Schöffin wegen privater Notizen

Vorabdruck – LAIKOS Journal Online 2024, Ausg. 3 – Rechtsprechung Misstrauen gegen die Unparteilichkeit einer Schöffin ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass sie ihm gegenüber eine innere Haltung[…]

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BGH: Mitteilung über Verständigungsgespräche

Die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden über die Erörterung einer Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) hat den Zweck, einem Angeklagten, der an dem Verständigungsgespräch nicht teilgenommen hat, durch umfassende Unterrichtung seitens des Gerichts zu ermöglichen, eine sachgerechte autonome Entscheidung[…]

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BGH: Anforderungen an das Selbstleseverfahren

Zweck des Selbstleseverfahrens ist nicht, ohne vorherige Bewertung der Bedeutung für die Beweisführung große Teile der Akten in die Hauptverhandlung einzuführen und so zur potenziellen Grundlage des Urteils zu machen. Die im Wege des Selbstleseverfahrens in die Beweiserhebung einzuführenden Urkunden[…]

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BGH: Keine Befangenheit durch Vorbefassung

Die (weitere) Mitwirkung eines Schöffen, der im Verfahren bereits an einem Urteil über dieselbe Tat gegen andere Angeklagte beteiligt war (sog. Vorbefassung), ist grundsätzlich unbedenklich und in der Regel nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, wenn nicht besondere[…]

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BGH: Verständigung im Strafverfahren – Besprechung mit den Schöffen

Die Pflicht zur Mitteilung, ob vor der Hauptverhandlung Erörterungen über den Stand des Verfahrens mit der Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) und ggf. des wesentlichen Inhalts stattgefunden haben, bezieht sich auf Gespräche zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten, nicht auf[…]

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BGH: Zeitpunkt des Eintritts einer Ergänzungsschöffin

BGH, Beschluss vom 7.3.2023 – 3 StR 397/22 Sachverhalt: Die vom LG u. a. wegen Raubes verurteilten Angeklagten machen mit der Besetzungsrüge geltend, die Vorsitzende habe zu Unrecht die Verhinderung einer ursprünglich zur Entscheidung berufenen Schöffin festgestellt. Die Hauptverhandlung fand vom 3.6.[…]

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OLG Brandenburg: Ordnungsgeld gegen Schöffen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 6.3.2023 – 1 Ws 111/22 Sachverhalt: Die Ladung der Schöffin zur Hauptverhandlung am 28.9.2021 kam mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ zurück. Sie war im April 2021 in ein anderes Bundesland verzogen, hatte jedoch versäumt, das LG zu[…]

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OLG Hamm: Befreiung von Hauptverhandlung

Ob einem Schöffen eine Dienstleistung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bereits gebuchter Erholungsurlaub eines Schöffen stellt in der Regel einen Umstand dar, der zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt. (Leitsatz[…]

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LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung

Fehlt eine Entscheidung des Vorsitzenden über die Heranziehung oder Verhinderung eines Schöffen, handelt es um einen erheblichen Fehler, da das dem Vorsitzenden insoweit zustehende Ermessen nicht ausgeübt wurde. Ein solcher Fehler ist geeignet, eine Besetzungsrüge zu begründen. LG Arnsberg, Beschluss[…]

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