BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern
Wechselt ein ehrenamtlicher Richter an ein höheres Gericht (hier: vom ArbG an das LAG), muss er zum Amtsantritt beim LAG auch dann erneut vereidigt werden, wenn sich die Tätigkeit beim LAG direkt an die Amtszeit beim ArbG anschließt. Wirkt er[…]
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