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Bereich - Arbeitsgerichtsbarkeit

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BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern
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LAG Niedersachsen: Selbstablehnung, wenn ehrenamtlicher Richter Partei ist
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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung

BAG: Vereidigung von ehrenamtlichen Richtern

Wechselt ein ehrenamtlicher Richter an ein höheres Gericht (hier: vom ArbG an das LAG), muss er zum Amtsantritt beim LAG auch dann erneut vereidigt werden, wenn sich die Tätigkeit beim LAG direkt an die Amtszeit beim ArbG anschließt. Wirkt er[…]

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LAG Niedersachsen: Selbstablehnung, wenn ehrenamtlicher Richter Partei ist

Die Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Richter, der Partei in einem Rechtsstreit ist, kann zur berechtigten Selbstablehnung des Vorsitzenden der Kammer führen. Die Mitgliedschaft in einem Spruchkörper führt regelmäßig zu persönlichen Beziehungen der Richter, die den Eindruck entstehen lassen können, es[…]

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LAG Berlin-Brandenburg: Amtsenthebung – grobe Amtspflichtverletzung

Auch das ungebührliche Verhalten eines ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung kann eine grobe Amtspflichtverletzung im Sinne von § 27 ArbGG darstellen. Handelt es sich nicht um eine beharrliche, sondern um eine singuläre Pflichtverletzung, muss diese so gewichtig sein, dass ein[…]

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