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Bereich - Ausgabe 02 2024

1
BSG: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters ohne Vereidigung
2
SG Potsdam: Corona-Infektion als Arbeitsunfall
3
OVG Bremen: Amtsentbindung eines Lehrbeauftragten als ehrenamtlicher Richter
4
OVG Hamburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters
5
OVG Sachsen: Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss
6
VG Düsseldorf: Zugang zu öffentlichen Ämtern
7
VG Gießen: Anfechtung der Aufstellung der Vorschlagsliste
8
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“
9
Literaturumschau
10
J. Theurer: 75 Jahre Grundgesetz: Das fragile Gleichgewicht

BSG: Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters ohne Vereidigung

Wechselt der ehrenamtliche Richter an ein zweitinstanzliches Gericht, bedarf es nach der Berufung in das neue Amt einer erneuten Vereidigung. Wirkt der ehrenamtliche Richter ohne vorhergehende Vereidigung an Verhandlung oder Beratung des Gerichts mit, ist das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig[…]

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SG Potsdam: Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Bei der Prüfung zur Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall kann das Gericht die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu deren Ursächlichkeit als Maßstab zugrunde legen. SG Potsdam, Urteil vom 6.3.2023 – S 2 U 32/22 Sachverhalt: Die Klägerin nahm als ehrenamtliche[…]

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OVG Bremen: Amtsentbindung eines Lehrbeauftragten als ehrenamtlicher Richter

Ehrenamtliche Richter, die eine Ernennungsvoraussetzung nicht erfüllen, bleiben bis zu ihrer Entbindung im Amt und sind bis dahin nach Maßgabe der Geschäftsverteilung heranzuziehen. Im Falle eines ehrenamtlichen Richters, der auf Honorarbasis an einer Hochschule tätig ist, leidet dessen Berufung nicht[…]

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OVG Hamburg: Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters

Ein ehrenamtlicher Richter, der die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, ist von seinem Amt zu entbinden. Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache setzt voraus, dass der ehrenamtliche Richter über Sprachkenntnisse verfügt, die ihn in die Lage versetzen, sowohl dem Verhandlungsgeschehen zu[…]

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OVG Sachsen: Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss

§ 35 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) garantiert den Mitgliedern des Gemeinderates ein freies Mandat, auch bei Wahlen. Das den Fraktionen eingeräumte Recht auf Mitwirkung bei Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderates geht über ein Vorschlagsrecht und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Wahlverfahren[…]

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VG Düsseldorf: Zugang zu öffentlichen Ämtern

Verzichtet die Gemeindevertretung darauf, die für die Willensbildung maßgeblichen Erwägungen bei der Aufstellung der Vorschlagsliste darzulegen, führt dies noch nicht zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidung. Das Gericht ist aber nicht gehindert zu prüfen, ob die Vertretung von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen[…]

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VG Gießen: Anfechtung der Aufstellung der Vorschlagsliste

1. Beschlüsse der Gemeindevertretung über die Vorschlagsliste können von Personen, die der Vertretung nicht angehören, nicht angegriffen werden. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Dritten, das durch diese Beschlussfassung verletzt wird, besteht nicht. 2. Die Gemeindevertretung kann bei der Aufstellung der Vorschlagsliste[…]

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„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“

75 Jahre Grundgesetz Von Ursula Sens, PariJus gGmbH Einer der wichtigsten, in seiner praktischen Reichweite aber umstrittene Artikel unserer Verfassung ist der, der der Staatsform ihren Namen gibt – Demokratie, die Herrschaft des Volkes. In der Sprache des Grundgesetzes: „Alle[…]

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Literaturumschau

Aligbe, Patrick: Homeoffice – Eine Betrachtung rechtlicher Randfelder.In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 41 (2024), H. 9, S. 593-599 Mobile Arbeitsformen haben aufgrund der Digitalisierung zunehmend Eingang in die Arbeitswelt gefunden. In aller Regel handelt es sich um mobiles Arbeiten, wenn die Tätigkeit[…]

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J. Theurer: 75 Jahre Grundgesetz: Das fragile Gleichgewicht

Jochen Theurer: 75 Jahre Grundgesetz: Das fragile Gleichgewicht. Wie sich die Gewaltenteilung im Lauf der Zeit verändert hat. Wiesbaden: Springer 2024. VII, 153 S. Print-Ausg.: ISBN 978-3-658-43490-8, € 24,99; E-Book: € 19,99 Erwartungsgemäß ist die Literatur zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes umfangreich. Den[…]

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