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Bereich - Ausgabe 02 2023

1
BGH: Verständigung im Strafverfahren – Besprechung mit den Schöffen
2
BGH: Zeitpunkt des Eintritts einer Ergänzungsschöffin
3
OLG Brandenburg: Ordnungsgeld gegen Schöffen
4
OLG Hamm: Befreiung von Hauptverhandlung
5
LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung
6
LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten
7
OLG Schleswig: Befangenheit bei Mitgliedschaft im selben Spruchkörper wie eine Partei
8
BFH: Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Informationsanspruch
9
Vor 90 Jahren – Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933
10
Vor 175 Jahren – Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49

BGH: Verständigung im Strafverfahren – Besprechung mit den Schöffen

Die Pflicht zur Mitteilung, ob vor der Hauptverhandlung Erörterungen über den Stand des Verfahrens mit der Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) und ggf. des wesentlichen Inhalts stattgefunden haben, bezieht sich auf Gespräche zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten, nicht auf[…]

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BGH: Zeitpunkt des Eintritts einer Ergänzungsschöffin

BGH, Beschluss vom 7.3.2023 – 3 StR 397/22 Sachverhalt: Die vom LG u. a. wegen Raubes verurteilten Angeklagten machen mit der Besetzungsrüge geltend, die Vorsitzende habe zu Unrecht die Verhinderung einer ursprünglich zur Entscheidung berufenen Schöffin festgestellt. Die Hauptverhandlung fand vom 3.6.[…]

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OLG Brandenburg: Ordnungsgeld gegen Schöffen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 6.3.2023 – 1 Ws 111/22 Sachverhalt: Die Ladung der Schöffin zur Hauptverhandlung am 28.9.2021 kam mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ zurück. Sie war im April 2021 in ein anderes Bundesland verzogen, hatte jedoch versäumt, das LG zu[…]

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OLG Hamm: Befreiung von Hauptverhandlung

Ob einem Schöffen eine Dienstleistung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bereits gebuchter Erholungsurlaub eines Schöffen stellt in der Regel einen Umstand dar, der zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt. (Leitsatz[…]

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LG Arnsberg: Befreiung des Schöffen ohne richterliche Entscheidung

Fehlt eine Entscheidung des Vorsitzenden über die Heranziehung oder Verhinderung eines Schöffen, handelt es um einen erheblichen Fehler, da das dem Vorsitzenden insoweit zustehende Ermessen nicht ausgeübt wurde. Ein solcher Fehler ist geeignet, eine Besetzungsrüge zu begründen. LG Arnsberg, Beschluss[…]

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LG Oldenburg: Befangenheit durch Verteilung von Süßigkeiten

Die Verteilung von Süßigkeiten an Verfahrensbeteiligte durch Schöffen ist grundsätzlich unangemessen. Sie führt dann nicht zur Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe – etwa in der dienstlichen Äußerung – nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht hat, dass er der Seite des Angeklagten,[…]

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OLG Schleswig: Befangenheit bei Mitgliedschaft im selben Spruchkörper wie eine Partei

OLG Schleswig, Beschluss vom 6.2.2023 – 16 W 8/23 Sachverhalt: Die Klägerin (Kl.) klagt vor der KfH I des LG, deren Vorsitzender ebenso wie sein Vertreter – der Vorsitzende der KfH II – gemäß § 48 ZPO angezeigt hat, dass die Geschäftsführerin[…]

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BFH: Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Informationsanspruch

BFH, Beschluss vom 5.8.2022 – VI B 65/21 Sachverhalt: Der Kläger begehrt mit der Beschwerde die Zulassung der Revision durch den BFH. Das FG habe gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstoßen, weil es Behördenakten berücksichtigt habe, ohne „diese[…]

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Vor 90 Jahren – Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933

Von Ursula Sens, PariJus gGmbH Abstract Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde die Amtsperiode der nach demokratischen Grundsätzen gewählten ehrenamtlichen Richter vorzeitig beendet. Ausgangspunkt war ein Gesetz mit der euphemistischen Bezeichnung „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“[…]

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Vor 175 Jahren – Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49

Von Ursula Sens, PariJus gGmbH Abstract Das Ergebnis der März-Revolution von 1848 war die sog. Paulskirchenverfassung, die erste deutsche Verfassung mit einem umfassenden Katalog an bürgerlichen Grundrechten und Prozessgrundrechten. Zur Neuordnung der Justiz mit rechtsstaatlichen Grundsätzen gehörte auch die Beteiligung[…]

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