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A. Herrmann; F. Fastie; I. Stahlke (Hrsg.): Strafrechtliche Begriffe verständlich erklärt

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Anne Herrmann; Friesa Fastie; Iris Stahlke (Hrsg.): Strafrechtliche Begriffe verständlich erklärt. Ein Wörterbuch für die Praxis im Strafverfahren. Opladen u. a.: Budrich 2022. 180 S. ISBN 978-3-8474-2606-6, € 19,90

Das Buch will den Nichtjuristen im Umgang mit Juristen und ihrem Vokabular vertraut machen, indem im systematischen Zusammenhang Begriffe des juristischen Alltags erklärt werden. Im Zusammenwirken einer Juristin, einer Pädagogin und einer Psychologin wendet es sich zuvörderst an die Ehrenamtlichen in der Straffälligen- und Bewährungshilfe, bringt aber auch den Schöffen in allgemeinen und Jugendstrafsachen einigen Erkenntnisgewinn. Kenntnisse der Bedeutung bestimmter Begrifflichkeiten erleichtern den alltäglichen Umgang der Schöffen mit den Berufsrichtern, etwa wenn nicht umständlich ständig gebrauchte Begriffe wie „materielles“ und „formelles Strafrecht“ erklärt oder umschrieben werden müssen. Beim Auto weiß auch jeder den Unterschied zwischen einem Rückspiegel und einem Außenspiegel, ohne dass man gleich für einen Automechaniker gehalten wird. Es erleichtert nebenbei auch die Verständlichkeit von Diskussionen im rechtspolitischen Zusammenhang. Wenn z. B. der Unterschied zwischen dem Protokoll einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht (Inhaltsprotokoll) und beim Landgericht (bloßes Förmlichkeitsprotokoll) erläutert wird, versteht manch einer besser, warum sich weite Teile der Richterschaft der aktuellen Diskussion über die Audio- und/oder Videoprotokollierung der Hauptverhandlung entziehen möchten.

Die Erläuterungen behandeln in vier Teilen allgemeine strafrechtliche und materiell-rechtliche Begriffe sowie solche aus Prozess- und Jugendstrafrecht. Dabei beschränken sich die Autoren nicht nur auf die bloße Erläuterung oder Beschreibung der Fachbegriffe, sondern stellen sie auch in ihrem sprachlichen Zusammenhang dar. So wird z. B. erläutert, dass eine Strafanzeige „erstattet“ wird, die wegen der Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, bestimmte Straftaten von Amts wegen zu verfolgen (Legalitätsprinzip), nicht zurückgenommen werden kann; ein Strafantrag, mit dem man die Verfolgung von Antragsdelikten veranlassen und zurücknehmen kann, wird „gestellt“. Fällt in diesem Zusammenhang bei den erstgenannten Taten das Wort „Offizialdelikt“ (das bei der Strafanzeige nicht auftaucht), hat man den Begriff schnell über ein ausführliches Register gefunden. Begriffe aus dem Register sind zudem im Text kursiv dargestellt, womit eine Erläuterung an anderer Stelle signalisiert wird, an die man über das Register gelangt. Insgesamt ist das Buch ein nützliches Vademecum zur Verständigung zwischen juristischer und nichtjuristischer Welt – zudem zu einem erschwinglichen Preis. (hl)

Zitiervorschlag: Hasso Lieber, A. Herrmann; F. Fastie; I. Stahlke (Hrsg.): Strafrechtliche Begriffe verständlich erklärt [Rezension], in: LAIKOS Journal Online 1 (2023) Ausg. 1, S. 43-44.

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